Eine Vernehmlassung ist – egal ob als vertraulich oder öffentlich eingestuft – nicht für die breite Bevölkerung gedacht. Es geht dabei nicht darum, einen Gesetzes- oder Verordnungsentwurf in den Medien zu diskutieren, sondern es geht um die Meinung derer, die der Bund anfragt, um seinen Entwurf zu prüfen. Es ist somit ein rein konsultatives Verfahren. Breit diskutiert und kommuniziert werden muss und soll das Ergebnis des Verfahrens. Die Aufregung über die Vertraulichkeit kann ich also nicht teilen.
Fragwürdig ist aber, ob die Einflussnahme von Interessenverbänden in der Vorbereitung der Normen grundsätzlich haltbar ist. Entscheidend dafür ist die Auswahl derjenigen, die ihre Meinung kund tun dürfen. Dieser Entscheid liegt bei der Verwaltung und sein Zustandekommen ist deshalb zumindest fragwürdig.
Die Namen kannst Du übrigens im WOZ-Artikel lesen. Soweit herrscht Transparenz.
Fragwürdig ist aber, ob die Einflussnahme von Interessenverbänden in der Vorbereitung der Normen grundsätzlich haltbar ist. Entscheidend dafür ist die Auswahl derjenigen, die ihre Meinung kund tun dürfen. Dieser Entscheid liegt bei der Verwaltung und sein Zustandekommen ist deshalb zumindest fragwürdig.
Die Namen kannst Du übrigens im WOZ-Artikel lesen. Soweit herrscht Transparenz.
1 Kommentar
Hm, eigentlich ging es mir weniger um diese Vernehmlassung an sich, sondern ganz prinzipiell darum, dass der Bund transparenter gegenüber dem Volk werden muss; ich sehe nur einen Zweck darin wenn der Bund gewisse Dokumente als "vertraulich" deklariert: Vorenthalten von Informationen. Hätte die WOZ das Dokument nicht zugespielt bekommen, wüssten wir immer noch nicht, wer hinter der Sache steht. Ich verlange ja nicht dass jede Vorabklärung schon vors Volk kommt, ich bin nur der Ansicht, dass man sie nicht proaktiv verheimlichen muss.Mé La - Piraten 3. August 2009 Verstoss melden
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